Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Kosten für eine Behandlung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse kann es, je nach Vertragsabschluss, zu Abweichungen kommen.
Ab 18 Jahren wird eine Zuzahlung zur Heilmittelverordnung fällig, welche direkt von der logopädischen Praxis in Rechnung gestellt wird. Über die jeweilige Höhe der Zuzahlung beraten wir Sie sehr gern persönlich.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Kann ich auch ohne ärztliche Heilmittelverordnung zu Ihnen kommen?
Eine logopädische Therapie kann nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung durch Ihren Arzt / Ihrer Ärztin erfolgen.
Wer stellt eine Heilmittelverordnung für die Logopädie aus?
Sie erhalten eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Psychologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäde. Auch das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) kann eine Heilmittelverordnung für die logopädische Behandlung ausstellen.
Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?
Ihre Heilmittelverordnung ist nach Ausstellung 28 Tage gültig. In dieser Zeit sollte bestmöglich mit der Behandlung gestartet werden. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, wird eine neue aktuelle Heilmittelverordnung benötigt.
Welche Unterlagen muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin eine aktuelle Heilmittelverordnung, nicht älter als 28 Tage, mit.
Bei Kindern wird ein aktueller Hörtest benötigt.
Des Weiteren bringen Sie bitte alle aktuellen Berichte von vorherigen Therapien, Ärzten, Rehaeinrichtungen, Kitas, Schulen, usw. zum Ersttermin mit.
Werden in Ihrer Praxis Hausbesuche durchgeführt?
Hausbesuche werden bei medizinischer Notwendigkeit durchgeführt.
Adresse
"Rathaus Müllrose"
Markt 5
15299 Müllrose
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
Termine nach Vereinbarung